Die Güterwagen sind freizügig einsetzbar, solange der Achsstand nicht größer ist als 3,0 m (steifachsig) bzw. 4,5 m (Lenkachsen). Drehgestellwagen dürfen einen Drehzapfenabstand von 8 m und Überhänge (Abstand Drehzapfen - Puffer)
von 2,6 m haben. Bei Wagen mit einem Puffertellerdurchmesser von 450 mm statt 370 mm ist ein größerer Drehzapfenabstand bzw. Überhang zulässig. Im Ergebnis eines Verbesserungsvorschlags durften seit den 1970er Jahren am Schluß der Züge mit speziellen
Kuppelstangen zwei Wagen angehangen werden, die die Grenzmaße nicht einhielten (z. B. vierachsige gedeckte Wagen).
Für den Transport von Gütern auf der Windbergbahn verwendete man bis in die 1960er Jahre vorwiegend zweiachsige Güterwagen (O-Wagen, G-Wagen mit Flachdach, G-Wagen mit Tonnendach, ..). Die mit Beginn der 50er Jahre gefahrenen Kohle- und Erzzüge bestanden in der Regel aus vierachsigen Wagen der Gattungen Fals und Fad (offene Wagen für Schwerkraftentladung durch Seitenklappen) ohne die sonst üblichen trichterförmigen Aufsätze.